Seit dem 22.02.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Die KfW hatte zuletzt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23.01.2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
Die vollständige Meldung können Sie auf der Website des BMWK nachlesen. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der KfW-Website.