Vom 20.04.2022 an können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
Bundesminister Habeck : „Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. Damit fördern wir effiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt.“
Die vollständige Meldung können Sie auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nachlesen.