Ich unterstütze Sie bei Beantragung und darüber hinaus
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) führt die Förderung von Effizienzhäusern über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Förderung erneuerbarer Energien über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in einem gemeinsamen Antragsverfahren zusammen.
Als erster Abschnitt der BEG ist der Förderbestandteil der Einzelmaßnahmen als eine Zuschussvariante über das BAFA gestartet. Diese beziehen sich auf Maßnahmen an Bestandsbauten, die älter als fünf Jahre sind. Seit 01. Juli 2021 sind dieselben Einzelmaßnahmen auch als Kreditvariante über die KfW verfügbar.
Zu den BEG Einzelmaßnahmen zählen folgende Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Anlagentechnik (außer Heizung) wie energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen
- energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen
Ebenfalls seit 01.07.2021 kann über die KfW die Förderung für Effizienzhäuser beantragt werden. Hier haben die Kunden die Wahlfreiheit zwischen einem aktivem Investitionszuschuss (direkte Erstattung auf das Kundenkonto) oder der kreditfinanzierten Variante mit Tilgungszuschuss (Schuldenerlass). Seit 2023 ist die Zuschussvariante über das BAFA (anstelle über die KfW) zu beantragen.
Prozess meiner Beratung
Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte stelle ich gern Ihren Förderantrag! Denn mit diesem „Alles-aus-einer-Hand Ansatz“ begleite, berate und unterstütze ich Sie ab der Planung Ihres Fördervorhabens. Bevor Sie einen Leistungs- oder Liefervertrag abschließen, stehe ich Ihnen schon beratend mit Wissen, Erfahrung und Qualifikationen hinsichtlich Förderung oder Energieberatung zur Seite.
Ich begleite und berate Sie kompetent über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel nach der 2. Stufe und darüber hinaus bei u. a. nachfolgenden Fördervorhaben:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Gas-Hybridheizung
- Stationäre Brennstoffzellenheizungen
- Heizungsoptimierung
- Neubau & energetische Sanierung
- Wärmenetze & Gebäudenetze
- und vieles mehr …
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Ihre Vorteile
Maximale Förderung
Als Bevollmächtigter führe ich für Sie eine fachlich fundierte Antragstellung für maximale Förderung durch und reiche auch den Verwendungsnachweis in der 2. Stufe des Förderverfahrens für Sie ein.
Alles aus einer Hand
Mit diesem Prinzip bin ich gern für Sie alleiniger Ansprechpartner in Bezug auf das Förderverfahren als auch auf die Erbringung notweniger Zertifikate und/oder Nachweise sowie Berechnungen. Grundlage dafür bildet meine Sachverständigen-/Expertentätigkeit
Geld-Zurück-Garantie
Bei Ablehnung Ihres Förderantrags aufgrund von mir verschuldeter Beratungsfehler übernehme ich auch die finanzielle Verantwortung.
Zeitersparnis
Mehr Zeit und weniger Stress für Sie: Übernahme von Korrespondenzen und Klärung von Sachverhalten etc.
Kontrolle
alles für Sie im Blick: Kontrolle von Bescheiden und der Einhaltung von entsprechenden Fristen
Ressortbündelung
von Energieberatung und Fördermittelberatung
Antworten auf häufig gestellte Fragen
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html // „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ auswählen
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz. Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät, ist die Konnektivität von geförderten Heizungsanlagen herzustellen.
Heizungsoptimierung
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
Um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen benötige ich alle relevanten Informationen zum Vorhaben. Sinnvollerweise wäre es schön, wenn Sie dazu das Kontaktformular auf dieser Seite entsprechend ausfüllen und ggf. vorhandene Daten mit uploaden wie bspw. bereits vorhandene Angebote von entsprechenden Fachhandwerkern.
Nach einer Kontakaufnahme und einem gemeinsamen Gespräch wird dann geprüft, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig wären und was eventuell noch fehlen könnte. Anschließend erhalten Sie eine Fördermittelberechnung über Ihre voraussichtliche Fördersumme. Mit dieser Berechnung sende ich Ihnen dann die Vertragsunterlagen zu, falls Sie mich mit der Antragstellung und begleitender Beratung beim Fördermittelgeber beauftragen möchten.
Im Honorar für meine erbrachte Leistung ist die gesamte Begleitung bis hin zur Auszahlung der Fördersumme auf Ihr Bankkonto enthalten. Ich stelle natürlich nicht nur den Förderantrag für Sie, sondern übernehme auch die Nacharbeit sowie die Erstellung aller notwendigen Nachweisdokumente. Sollte die Ihnen in der Fördermittelanalyse übermittelte Zuschusshöhe von der tatsächlich ausgezahlten um mehr als 1.000 Euro abweichen, behalte ich mir allerdings eine nachträgliche Berechnung/Anpassung vor.
Das Honorar hängt von der Höhe des zu erwartenden Zuschusses ab. Durchschnittlich verbleiben mind. 90-95% der Fördermittel bei Ihnen. Das Honorar beträgt also max. 10% Ihres Förderbetrages.
Bei Wohngebäuden sind durchaus 50% des Honorars erstattungsfähig. Da ich selbst zertifizierter Gebäudeenergieexperte bin – mit Eintragaung bei der DENA – sowie zugelassener und zertifizierter Berater der BAFA und KfW bin, wird dies mit in die Antragstellung einbezogen und auch eine sogenannte technische Projektbeschreibungs-ID erstellt, sodass der Eigenanteil max. 5% des Förderbetrages beträgt.
Kurz: Honorar max. 10% des Förderbetrages inkl. der gesetzlichen MwSt, mind. jedoch 350 Euro je Fördermaßnahme. Bei Wohngebäuden ist ein Zuschuss von 50% des vorgenannten Honorars möglich.
Der Grund ist, dass gerade zu Beginn des Antrags zeitlich der Großteil an Arbeitsleistung erbracht werden muss, damit ein reibungsloser Ablauf des Gesamt-Antragsverfahren sichergestellt werden kann. Dies beinhaltet unter anderem notwendige Recherchen oder Rücksprachen mit der BAFA sowie Fachhandwerkern etc. Daher wird das Honorar für meine Tätigkeit schon mit der Antragstellung fällig.
Der Förderbetrag wird ausgezahlt, wenn alle Arbeiten am zu fördernden Projekt abgeschlossen und alle Rechnungen beglichen wurden. Für die Auszahlung müssen zudem verschiedene Dokumente beim Fördermittelgeber eingereicht werden, die als Nachweis dienen, dass alles den Förderrichtlinien entsprechend umgesetzt wurde. Darum kümmere ich mich natürlich für Sie. Auf die Bearbeitungsdauer vom Fördermittelgeber habe ich keinen Einfluss – aber eine Auszahlung des Förderbtrags erfolgt je nach Antragsaufkommen zwischen 2 und bis zu 4 Monaten.
Eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen ist nicht möglich. Es werden nur Solarkollektoranlagen im Rahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert.
Nein die gibt es nicht. Förderung gibt es nur für Gas-Hybridheizungen im Gebäudebestand, wenn mind. 25% der Gebäudeheizlast über neu eingesetzte erneuerbare Energien gedeckt wird.
Ja, diese muss im Gebäudebestand für jede Heizungsanlage vorliegen, sofern sie vom Fördermittelgeber innerhalb von 10 Jahren nachgefordert wird. Bei Gas-Hybrid wird sogar eine detaillierte Heizlastberechnung benötigt.
Die Gebäudeheizlast kann eventuell der Heizungsinstallateur berechnen (falls Heizungstausch). Ansonsten machen das üblicherweise Planungsbüros und Energieberater. In diesem Fall kann ich als Energieberater diese Heizlast selbst für Sie berechnen.
Das sollte nicht passieren, da ansonsten die Austauschprämie (10%) z. B. bei Ölheizung die entfallen würde. Zudem ist es schwer zu erklären, dass eine alte Heizung entfernt wird, ohne dass es bereits einen Leistungs- oder Liefervertrag für eine neue Heizungsanlage gibt. Dies wäre dann jedoch eine verspätete Antragstellung und somit das gesamte Vorhaben nicht mehr förderfähig.
Um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen benötigen wir bitte:
- unser ausgefülltes Kontaktformular und
- die Angebote der entsprechenden Fachhandwerker.
Wir prüfen dann, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig wären, worauf zu achten ist und was eventuell noch fehlen könnte. Anschließend erhalten Sie eine Fördermittelberechnung über Ihre voraussichtliche Fördersumme. Mit dieser Berechnung senden wir Ihnen unsere Vertragsunterlagen zu, falls Sie uns mit der der Antragstellung und der Premium Rundum-Sorglos Beratung beim Fördermittelgeber beauftragen möchten.
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html // „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ auswählen
https://www.vdzev.de/service/formulare-hydraulischer-abgleich/
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Formulare für den hydraulischen Abgleich gibt. Sie müssen das für Ihr Bauvorhaben passende heraussuchen und dabei zwischen Effizienzhaus, Einzelmaßnahme oder Nichtwohngebäude unterscheiden.
Über KfW und BAFA ist eine Förderung von PV-Anlage derzeit leider nicht möglich. Es gibt jedoch vielerorts regionale Förderprogramme, welche unter anderem auch PV-Anlagen fördern.
Ja, diese muss im Gebäudebestand für jede Heizungsanlage vorliegen, sofern sie vom Fördermittelgeber innerhalb von 10 Jahren nachgefordert wird.
SONDERFALL Gas-Hybrid: hier wird sogar eine detaillierte Heizlastberechnung benötigt. So die derzeitige Auslegungspraxis des Fördermittelgebers.
Einen guten ersten Überblick über die wichtigen Fragen zu der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens finden sie hier beim Bundesministerium für Wirtschaft:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
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Sehr gern berate ich Sie individuell zu möglichen Fördermitteln für Ihr persönliches Vorhaben – und freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Mo-Fr: 9:00 – 17:00 Uhr
Matthias Pätzold
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